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E-Tretroller - Brandgefahr

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Wir bekommen immer wieder Nachfragen, warum wir die Mitnahme von E-Tretrollern nicht gestatten. Die VDV-Pressemitteilung aus aktuellem Anlass ...

Pressemitteilung
Berlin, den 29. Februar 2024

Brand- und Explosionsrisiko bei Akkus von E-Tretrollern
Betriebsverantwortliche der ÖPNV-Unternehmen empfehlen, die Mitnahme von E-Tretroller in Bussen und Bahnen zu untersagen.

Die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen, die sich regelmäßig im Betriebsausschuss des Branchenverbands VDV austauschen, empfehlen, E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen. Grund dafür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung. Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.

Sicherheit genießt die höchste Priorität bei der Beförderung im ÖPNV. Dazu zählt laut gesetzlicher Regelungen vor allem der Schutz von Personen (Fahrgäste und Fahrpersonal), die sich in den Fahrzeugen oder an Haltestellen aufhalten. Die Betriebsleiter der Verkehrsunternehmen sind per Verordnung für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Betriebs insgesamt verantwortlich und müssen dementsprechend handeln. Wesentliche Grundlagen für die jetzt ausgesprochene Empfehlung bilden zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH). Der Gutachter stellt fest, dass es für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt.

Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses: „Bei der Beurteilung von betrieblichen Sicherheitsrisiken im ÖPNV steht der Schutz aller Personen in den Fahrzeugen an erster Stelle. Von daher müssen wir als Verantwortliche handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und der Mitarbeitenden besteht. Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen. Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren. Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen. Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“

Die Gefährdung von Fahrgästen und Fahrpersonal kann nicht ausgeschlossen werden; Gutachten empfehlen daher, die E-Tretroller nicht zu befördern 
Mit Blick auf einen möglichen Brand in U-Bahn-Fahrzeugen kommt der Gutachter zu folgender Einschätzung: „Der bei sicherheitstechnischen Betrachtungen mit höchster Priorität belegte Personenschutz und die hierfür erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektrokleinstfahrzeugs (entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)) in einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben. Für die Fahrgäste besteht im Fahrzeug keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist. Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen.“ Unter Berücksichtigung der aktuellen Daten und Fakten könne daher eine Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in U-Bahnen nicht empfohlen werden, so die finale Bewertung des Gutachters.
Darüber hinaus stellt die STUVAtec im zweiten Gutachten fest, dass E-Tretroller mit Lithium-Ionen-Akkus im Falle eines Brandereignisses auch in den übrigen Fahrzeugen des ÖPNV (Bussen und Straßenbahnen) zu einer Gefährdung von Fahrgästen führen können. In Abwägung der Gefährdungen mit dem zu akzeptierenden Restrisiko ist der VDV-Betriebsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Mitnahme von E-Tretrollern auch in Bussen und Straßenbahnen grundsätzlich nicht empfohlen werden kann.

Hinweis an die Redaktionen: Einen Pressebericht zur Explosion des Akkus in einem E-Tretroller im Oktober 2023 in der Madrider U-Bahn finden Sie unter folgendem Link: HIER …

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
Lars Wagner · Pressesprecher · T 030 399932-14 · wagner@vdv.de
Eike Arnold · stv. Pressesprecher · T 030 399932-19 · arnold@vdv.de

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs mit rund 700 Mitgliedsunternehmen. Branche und Branchenverband sorgen für mehr klimaschonende Beförderung und Transport von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr: Rund 7,1 Milliarden Fahrgäste in Deutschland nutzten im Corona-Jahr 2020 den Öffentlichen Personennahverkehr der VDV-Mitgliedsunternehmen. Busse und Bahnen ersetzten damit jeden Tag rund 14 Millionen Autofahrten auf deutschen Straßen. 2020 transportierten die VDV-Unternehmen im Schienengüterverkehr 288 Millionen Tonnen und ersetzten so rund 67.000 voll beladene Lkw auf deutschen Straßen.
Quelle … 

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